Ein paar Fragen beantworten, und wenige Minuten später steht ein Website-Entwurf mit Seiten, Texten und Bildern. Genau das versprechen KI-Baukästen wie Wix, Jimdo oder Hostinger. Für viele kleine Betriebe ist das ein echter Fortschritt. Ein fertiger, rechtssicherer Auftritt, der bei Google gefunden wird, ist der Entwurf aber noch nicht.
Dieser Ratgeber zeigt, was KI beim Website-Erstellen tatsächlich übernimmt, was Google zu KI-Texten sagt und welche Punkte in Deutschland Ihre Aufgabe bleiben. Alle Aussagen sind mit Quellen belegt, die Sie am Ende des Artikels finden.
Kurz gesagt: KI liefert einen schnellen Entwurf. Prüfen und ergänzen müssen Sie selbst: Texte auf Richtigkeit, Impressum und Datenschutz, Seitenstruktur und SEO. Verantwortlich für alles, was auf der Website steht, bleibt das Unternehmen, nicht das Tool.
So funktionieren KI-Website-Baukästen
Das Prinzip ist bei den großen Anbietern ähnlich: Sie beschreiben Ihr Unternehmen, die KI erstellt daraus einen ersten Entwurf, den Sie anschließend im Editor anpassen.
- Wix: Der KI-Website-Builder erstellt nach einem Chat über Ihre Ziele eine Website und bietet unter anderem einen KI-Textgenerator. (Wix Blog)
- Jimdo: Erstellt nach einigen Fragen zu Zielen und Designwünschen eine mehrseitige Website. (HubSpot)
- Hostinger: Erstellt nach einigen Fragen eine Website, bei der Texte, Bilder und Schriften anschließend frei austauschbar sind. (HubSpot)
Für einen ersten Eindruck, wie die eigene Website aussehen könnte, ist das hilfreich. Spannend wird es bei der Frage, was nach dem Entwurf noch fehlt.
Wo KI-Baukästen an Grenzen stoßen
Das Gründerportal für-gründer.de hat mehrere KI-Website-Tools verglichen und nennt typische Schwächen (Quelle):
- Wenig individuelle InhalteDie Texte bleiben allgemein. Was Ihren Betrieb von drei anderen in Ihrer Stadt unterscheidet, weiß die KI nicht, solange Sie es ihr nicht sagen.
- SEO nur eingeschränkt steuerbarMeta-Angaben, Keyword-Strategie und Ladezeiten lassen sich laut Vergleich nur bedingt beeinflussen.
- Keine rechtssicheren PflichtseitenEin passendes Impressum und eine Datenschutzerklärung erstellt die KI nicht automatisch korrekt für Ihr Unternehmen.
- Grenzen bei FunktionenFür komplexe Shops oder individuelle Funktionen sind die Baukästen nicht ausgelegt.
Was Google zu KI-Texten sagt
Die häufigste Sorge: Werden Websites mit KI-Texten bei Google abgestraft? Google beantwortet das in seiner offiziellen Dokumentation. Generative KI könne besonders nützlich sein, um ein Thema zu recherchieren und eigenen Inhalten Struktur zu geben (Google Search Central).
Gleichzeitig zieht Google eine klare Grenze: Wer mit generativer KI viele Seiten erzeugt, ohne Nutzern einen Mehrwert zu bieten, kann gegen die Spam-Richtlinie zu „skaliertem Content-Missbrauch“ verstoßen. Google empfiehlt, sich bei automatisch erstellten Inhalten besonders auf Genauigkeit, Qualität und Relevanz zu konzentrieren (Google Search Central).
Für eine kleine Firmen-Website heißt das praktisch: KI-Unterstützung ist kein Problem. Zwanzig fast identische Seiten für zwanzig Städte, nur mit ausgetauschtem Ortsnamen, dagegen schon. Wie Sie stattdessen in KI-Suchen sichtbar werden, erklärt der Artikel GEO Optimierung für Unternehmen.
Sie haften für den Inhalt, nicht die KI
Wie wichtig das Prüfen ist, zeigt ein bekannter Fall aus Kanada. Der Chatbot auf der Website von Air Canada gab einem Kunden eine falsche Auskunft zu Erstattungen. Die Airline argumentierte, der Chatbot sei für seine Aussagen selbst verantwortlich. Das zuständige Schiedsgericht in British Columbia sah das im Februar 2024 anders: Das Unternehmen ist für alle Informationen auf seiner Website verantwortlich und musste dem Kunden rund 650 kanadische Dollar zahlen (American Bar Association).
Es ging dort um einen Chatbot, nicht um eine Website-Vorlage, und um kanadisches Recht. Der Grundgedanke lässt sich aber übertragen: Erfindet die KI Leistungen, Preise oder Garantien, die Sie gar nicht anbieten, stehen diese Aussagen trotzdem auf Ihrer Website.
Rechtliche Punkte, die in Deutschland Ihre Aufgabe bleiben
Impressum nach § 5 DDG
Wer eine geschäftsmäßige Website betreibt, braucht ein Impressum. Die Pflicht ergibt sich seit 2024 aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Fehlt das Impressum oder ist es fehlerhaft, können Wettbewerber und qualifizierte Verbände abmahnen. Typische Fehler sind laut eRecht24 veraltete Kontaktdaten, eine fehlende Umsatzsteuer-ID oder eine falsche Rechtsform (eRecht24).
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung muss die Dienste beschreiben, die Ihre Website tatsächlich nutzt, etwa Kontaktformular, Google Maps oder Statistik-Tools. Eine allgemeine Vorlage aus dem Baukasten passt deshalb oft nicht vollständig zu Ihrer Seite.
Urheberrecht an KI-Texten und -Bildern
Rein KI-generierte Texte und Bilder sind in Deutschland grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt, weil das Urheberrecht eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraussetzt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Die Folge: Sie erwerben kein exklusives Recht daran, und Wettbewerber dürfen solche Inhalte grundsätzlich übernehmen. Zusätzlich gelten die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Tools (eRecht24).
Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung betreffen laut eRecht24 vor allem Deepfakes und Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Für die Leistungsseite eines Handwerksbetriebs greift das in der Regel nicht. Soziale Netzwerke wie Facebook, TikTok und YouTube verlangen aber bereits eigene Kennzeichnungen für KI-Inhalte (eRecht24).
Hinweis: Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Impressum und Datenschutzerklärung im Zweifel von einem Anwalt oder einem spezialisierten Generator erstellen und prüfen.
Checkliste: Bevor Ihre KI-Website online geht
- Jede Aussage zu Leistungen, Preisen, Öffnungszeiten und Einsatzgebiet selbst gegenlesen
- Allgemeine Floskeln durch Ihre eigenen Fakten ersetzen: Erfahrung, Region, Referenzen, Zertifikate
- Eigene Fotos von Team, Betrieb und Arbeiten statt austauschbarer Bilder verwenden
- Impressum nach § 5 DDG und passende Datenschutzerklärung einbinden und von jeder Seite aus verlinken
- Seitentitel und Beschreibungen für jede Seite individuell formulieren
- Telefonnummer und Kontaktformular auf dem Smartphone testen
- Website mit dem Google-Unternehmensprofil verknüpfen und die Daten überall einheitlich halten
- Keine Seiten in Masse erzeugen, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden
Selbst machen oder machen lassen?
Ein KI-Baukasten lohnt sich, wenn Sie Zeit haben, die Texte gründlich zu überarbeiten, und sich die rechtlichen Pflichtseiten selbst zutrauen. Fehlt die Zeit, ist ein Mittelweg sinnvoll: KI für das Tempo, ein Mensch für Prüfung, Recht und SEO.
Genau so arbeite ich bei der Website mit KI ab 399 €: Die KI liefert die Entwürfe, ich prüfe jede Seite, passe sie an Ihr Unternehmen an und kümmere mich um die SEO-Grundlagen. Für größere Projekte gibt es die individuelle Website.
Quellen
- Google Search Central: Leitfaden zur Nutzung generativer KI-Inhalte
- eRecht24: Abmahnungen wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum
- eRecht24: Sind KI-generierte Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt?
- American Bar Association: Unternehmen haften für Auskünfte ihres KI-Chatbots
- für-gründer.de: Website mit KI erstellen, Tools im Vergleich
- HubSpot: Die besten KI-Website-Builder im Überblick


